Du willst Nachhilfelehrer:in auf Honorarbasis werden und weißt nicht, was du bei Finanzamt, Krankenversicherung und anderen Behörden beachten musst? Wir schlagen uns für dich durch den Vorschriften-Dschungel!

Zugegeben: es ist nicht so ganz einfach, den Überblick zu behalten als frischgebackene:r Stundent:in beim Start ins Semester. Viele fragen sich da, welcher Job am besten passt. Die beliebtesten Studentenjobs laut dem Studentenportal UNICUM sind zum Beispiel Promoter:in, Fahrradkurier:in oder Nachhilfelehrer:in. Dann kannst du noch wählen, ob du als Werkstudent:in, auf Minijob-Basis oder auf Honorarbasis arbeiten möchtest. In diesem Artikel geht es nur um die Arbeit als Selbstständige:r auf Honorarbasis.

Was heißt „auf Honorarbasis“ grundsätzlich?

In der Nachhilfe-Branche ist es üblich, dass du auf Honorarbasis arbeitest. Das heißt, dass du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst und nicht fest angestellt bist. Du wirst nach der Zahl deiner absolvierten Arbeitsstunden bezahlt und nicht auf Basis eines vorher vereinbarten Festgehalts wie zum Beispiel bei einem fest Angestellten. Die Vorteile für den Arbeitgeber und für dich sind:

  • Flexible Arbeitszeiten: Du kannst arbeiten, wann und wo du willst. Du bestimmt selbst die Zeiten, an denen zu arbeiten möchtest. Ob nur wochentags oder nur am Wochenende ist dir überlassen.
  • Nicht weisungsgebunden: Die Nachhilfeagentur kann dir zum Beispiel nicht vorschreiben, wie genau du deinen Unterricht gestalten sollst oder an welchen Tagen du zu arbeiten hast. Es gibt oft Stundenaufrisse oder Unterrichtsmaterial. Aber wie du am Ende alles umsetzt, kannst du selbst bestimmen.
  • Auf Rechnung: Du als selbstständige:r Nachhilfelehrer:in musst für deine absolvierten Stunden Rechnungen erstellen. Dies kannst du bei den meisten Instituten aber alles online erledigen.

Nachhilfelehrer auf Honorarbasis beim Finanzamt

Wenn du als Nachhilfelehrer auf Honorarbasis arbeiten möchtest, musst du das kurz beim Finanzamt melden. Oft reicht eine kurze Mail an dein zuständiges Finanzamt. Hier gibt’s mehr zur privaten Nachhilfe und wie du dein Finanzamt findest. Das Finanzamt möchte jedes Jahr wissen, wieviel du verdient hast und ob es mehr als 11.604 € (2024) waren. Das ist der Grundfreibetrag für einen unverheirateten Single.

Wenn du als Nachhilfelehrer auf Honorarbasis mehr als das in einem Kalenderjahr verdient hast, musst du Einkommensteuer an das Finanzamt bezahlen. Dafür müsstest du aber zum Beispiel in der Nachhilfe bei einem Stundenlohn von 20 € je 60 Minuten acht Unterrichtseinheiten pro Woche über das ganze Jahr machen. Das ist für Studenten extrem selten, weil das meistens zeitlich nicht funktioniert.

Außerdem gibt es ja zahlreiche Schulferien, an denen sehr wenig oder gar keine Nachhilfe stattfindet (zum Beispiel in den Sommerferien). Aus unserer Erfahrung als Nachhilfeagentur können wir sagen, dass es so gut wie gar nicht vorkommt, dass Lehrer nur durch die Nachhilfe über den Grundfreibetrag kommen.

Normalerweise kommen Nachhilfelehrer allein durch die Nachhilfe nicht über den Grundfreibetrag von 11.604 € (2024) und müssen auch keine Einkommensteuer bezahlen.

Nachhilfelehrer auf Honorarbasis bei der Rentenversicherung

Nachhilfelehrer auf Honorarbasis sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie müssen wie jeder andere Selbstständige selbst für ihre Sozialversicherung sorgen. Dies fällt aber nur ins Gewicht, wenn du regelmäßig mehr als 538 € (2024) pro Monat mit der Nachhilfe verdienst. Wenn du regelmäßig mehr verdienen möchtest und dir vorstellen kannst auch weisungsgebunden zu arbeiten, kannst du dir überlegen als Werkstudent:in zu arbeiten.

Nachhilfelehrer auf Honorarbasis bei der Krankenversicherung

Als Student bist du entweder kostenlos familienversichert bis du 25 Jahre alt bist oder in der studentischen Krankenversicherung. Wenn du auf Honorarbasis als Nachhilfelehrer arbeiten und gleichzeitig kostenlos familienversichert bleiben möchtest, darfst du nicht mehr als 505 € pro Monat verdienen. Weitere Infos dazu zum Beispiel bei der Techniker Krankenkasse.

Als Pi mal Daumen Wert kannst du mit 4 Schülern rechnen, die du gefahrlos annehmen kannst, ohne dass du deine Krankenversicherung verlierst. Bei 30 € Honorar je 90 Minuten.

Nachhilfelehrer auf Honorarbasis bei Unterhalt der Eltern

Falls du als Student Unterhalt von deinen Eltern bekommst, werden zunächst die Einkünfte aus deinen Nebenjobs nicht angerechnet, außer du machst deinen Nebenjob regelmäßig. Dann könnte dir das Einkommen vom Unterhalt abgezogen werden. Ob Nachhilfe, die in den Ferien oftmals unterbrochen wird und daher als unregelmäßig angesehen werden kann, klärst du am besten mit deiner Ansprechperson zum Unterhalt.

Nachhilfelehrer auf Honorarbasis beim Bafög

Erhältst du Bafög, darfst du kurz gesagt 520 € (2024) pro Monat verdienen, damit dir nichts vom Bafög abgezogen wird. Für den Bewilligungszeitraum von 12 Monaten. Das heißt, du darfst kurzzeitig in einem Monat auch einmal mehr als 520 € pro Monat verdienen. Wichtig ist nur, dass du für die 12 betreffenden Monate nicht über (12 x 520 € =) 6240 € kommst. Mehr zum Bafög und den Verdienstgrenzen findest du hier. Die rechtssichere, staatliche Seite findest du hier.

Alle diese Informationen können sich über die Jahre verändern, deswegen haben wir die Jahreszahlen zu den einzelnen Grenzen dazugeschrieben. Wenn du für deinen konkreten Einzelfall als Nachhilfelehrer Fragen hast, kannst du dich gerne an uns von Heurekaaa! wenden. Sprich‘ uns auch gerne auf andere Anstellungsverhältnisse wie den Minijob oder die Werkstudententätigkeit an.