Viele Eltern fragen sich, ob die Nachhilfe steuerlich absetzbar ist. Denn diese kann schnell mehrere hundert Euro pro Monat verschlingen. Die gute Nachricht ist, dass die Nachhilfe unter zwei Bedingungen steuerlich absetzbar ist:
Lernstörung wie ADHS oder Legasthenie
Dabei ist wichtig zu beachten, dass Sie ein ärztliches Attest für die Diagnose benötigen. Denn eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) ist keine Lese-Rechtschreib-Störung wie Legasthenie. Letztere ist meist genetisch bedingt, während die LRS oft durch Übung oder andere Lernstrategien zumindest verbessert werden kann. Zur Diagnose können Sie zu Ihrem Kinderarzt oder einem spezialisierten Arzt gehen. Dazu kommt, dass Sie das Attest vor dem Beginn der Nachhilfe benötigen. Basis der Lernstörung muss dabei eine Hirnfunktionsstörung sein. Lernstörungen, die in diese Kategorie fallen, sind zum Beispiel:
Falls andere Lernstörungen aufgrund einer Hirnfunktionsstörung vorliegen könnten, lohnt sich auf jeden Fall die Abklärung bei einem Neurologen.
In der Steuererklärung können die Ausgaben für den Nachhilfeunterricht dann als Außergewöhnliche Belastung geltend machen. Je nach u.a. Einkommen und Familienstand gelten unterschiedliche zumutbare Belastungsgrenzen. Wenn z.B. die Nachhilfekosten zusammen mit anderen Kosten diese Grenze überschreiten, können Sie Ihre Steuerlast verringern. Finden Sie mit einem Rechner für Außergewöhnliche Belastungen am Anfang der verlinkten Seite der Lohnsteuerhilfe heraus, ob Sie Steuern sparen können.
Umzug aus beruflichen Gründen
Der zweite Grund für eine steuerliche Absetzbarkeit von Nachhilfe ist der Umzug der Familie aus beruflichen Gründen. Denn dafür muss Ihr Kind meist die Schule wechseln und sich ggf. länger auf den neuen Schulstoff einstellen, so dass die Noten anfangs vielleicht absacken. Dann können Sie die Kosten für die Nachhilfe als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Das Finanzamt erkennt einen Umzug aus beruflichen Gründen schon an, wenn sich der Arbeitsweg durch den Umzug um 60 Minuten verkürzt. Sie müssen also nicht ans andere Ende des Landes ziehen, um die Nachhilfe steuerlich geltend zu machen.
Fazit
Sie können die Kosten für Nachhilfe steuerlich absetzen, wenn Ihr Kind an einer ärztlich diagnostizierten Lernstörung wie Legasthenie leidet oder Sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind. Falls das zutrifft, lesen Sie weitere Details oben und sammeln Sie Ihre Rechnungen und Quittungen, um sie beim Finanzamt einzureichen.
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